Ihre Fragen
Nützliche Informationen vor dem ersten Anwaltsgespräch.
Wie bereite ich mich auf ein Erstgespräch vor?
Stellen Sie die Unterlagen zu Ihrem Fall zusammen und ordnen Sie sie übersichtlich. Bei umfangreichen Unterlagen kann ein Verzeichnis hilfreich sein. Bereiten Sie auch eine schriftliche Chronologie der Ereignisse und die Fragen vor, die Sie besprechen möchten.
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wird die Angaben erfragen, die zur Prüfung Ihrer Situation erforderlich sind. Im Erstgespräch können Sie auch das Honorar und die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit oder eines Verfahrens besprechen.
Was bedeuten das kantonale Anwaltsregister und die Bezeichnungen OAV–FSA?
Die Eintragung in das kantonale Anwaltsregister setzt die Erfüllung der gesetzlichen Berufsvoraussetzungen voraus. Im Kanton Waadt führt die Anwaltskammer (Chambre des avocats) das amtliche Register und übt zugleich die Berufsaufsicht aus.
Der Waadtländer Anwaltsverband (OAV) ist ein Berufsverband. Seine Aktivmitglieder gehören auch dem Schweizerischen Anwaltsverband (FSA/SAV) an. Diese Organisationen informieren über den Beruf und seine Standesregeln.
Das kantonale Anwaltsregister (öffnet in einem neuen Tab) · Der OAV (öffnet in einem neuen Tab) · Der Schweizerische Anwaltsverband (öffnet in einem neuen Tab)
Wie wird das Honorar festgelegt?
Die Abrechnung erfolgt nach einem Stundenansatz. Der geltende Ansatz hängt vom Mandat ab und sollte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt besprochen werden.
Besprechen Sie bereits beim ersten Termin den Stundenansatz, die zu erwartenden Auslagen und den geschätzten Arbeitsaufwand. So kennen Sie die Bedingungen der vorgesehenen Tätigkeit in Ihrem Fall.
Kann ich unentgeltliche Rechtspflege beantragen?
Wenn Ihre finanziellen Mittel für ein Verfahren nicht ausreichen, kommt ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in Betracht. Die Bewilligung hängt von den Voraussetzungen in Ihrer Situation ab. Informieren Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt auch über eine allfällige Rechtsschutzversicherung.
Bei Zivil- und Verwaltungsverfahren im Kanton Waadt kann diese Hilfe die Rechtsberatung abdecken und von Gerichtskostenvorschüssen befreien. Vom Staat vorgestreckte Beträge sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Die amtlichen Informationen erläutern die Voraussetzungen und das Vorgehen.
Unentgeltliche Rechtspflege im Kanton Waadt (öffnet in einem neuen Tab)Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Sie können Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt direkt telefonisch oder per E-Mail erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Profilseiten.
Profile ansehenWo befindet sich die Kanzlei?
Die Kanzlei befindet sich an der rue de la Madeleine 19 in Vevey.
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